Dieser wird durch den EMP engesetzt und setzt sich aus den Tarifen und Kosten aus dem Stromliefervertrag (Netzanbieter), Zählerkosten, Steuern, Abgaben und Roamingkosten zusammen. Ein Ladestrompreis kann erst für einen Anschluss fixiert werden, wenn die Station installiert ist und ein entsprechender Stromzähler angemeldet und gesetzt wurde.