Regelung über die Bereitstellung und Abnahme von elektrischer Energie, zwischen:
1) dem Betreiber der Ladestationen und dem Netzbetreiber (örtlich unterschiedlich) oder
2) dem Eigentümer der Immobilie (Strom wird beigestellt).
Die Ermittlung des Strompreises wird innerhalb dieser Regelung definiert und im Fall 2) eine Rückvergütungsregelung getroffen.