Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz verpflichtet zum Ausbau von Ladeinfrastruktur an Gebäuden. Es bedeutet, dass Elektromobilität in Zukunft von Anfang an mitbedacht werden. Es gelten hier Vorschriften zu Bestandsgebäuden und Neubauplanung.
Neubau Wohnen: ab 5 Stellplätze alle Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur auszustatten.
Neubau Gewerbe: ab 6 Stellplätze jeder 3. Stellplatz mit Ladeinfrastruktur auzustatten und 1 Ladepunkt zu errichten
Bestand: >10 Stellplätze bei größeren Renovierungen gelten o.g. Richtwerte
Dies gilt für Immobilien mit Bauantrag ab 24.03.2021
Definition Leitungsinfrastruktur: Gesamtheit der Leitungsführung zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden und Stellplätzen über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen.(z.B. Leerrohre / Kabelschutzrohre / Kabelpritschen..)