Treibhausgas-Quote soll im Verkehrssektor dazu beitragen, die internationalen und nationalen Klimaziele zu erreichen und dadurch einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich leisten.

Für Dienstwagen/Poolfahrzeuge/Private PkW-Eigentümer können THG-Quoten eingesammelt werden. Hierfür ist der KFZ-Schein und die Halterinformationen einzusammeln.

Für öffentlich zugängliche Ladestationen können zusätzlich THG-Quoten eingesammelt werden. Die Höhe berechnet sich an dem in einem Geschäftsjahr verbrauchten Ladestrom an einem Ladepunkt. Dieser Verbrauch wird mittels Äquivalenz- und anderer Faktoren in Tonnen CO2 umgerechnet. Die Menge an Tonnen CO2-Einsparungen können im Anschluss an ein Geschäftsjahr an Börsen gehandelt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Ladepunkte der BNetzA gemeldet sind. Die Beantragung läuft über das Umweltbundesamt (UBA).