Aktuell planen wir Seitens GETEC mit einem Lebenszyklus > =8 Jahren gemäß der Eichrechtsperiode. Aktuell gibt es noch keine genaue Regelung, inwieweit und unter welchen Bedingungen die Eichung verlängert wird. Denkbar wäre eine Chargenprüfung/Stichprobenprüfung, wodurch die Eichgültigkeit verlängert wird. Dies ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt unklar.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der dynamischen Innovationsprozesse in dem Segment der Elektromobilität, Weiterentwicklungen bei den Ladestationen erfolgen. Diese im Kontext der technischen Weiterentwicklung der Station, als auch in Bezug auf die Nutzerapplikationen.