FAQ

Grundsätzlich kann auf jede elektrotechnische Ausgangslage aufgebaut werden. Die Rahmenbedingungen sind entscheidend für den Umfang der späteren Installation.

Für eine genauere Kalkulation wird zwischen vier verschiedenen Leistungsgrenzen (Klein, Mittel, Groß und Gesamt) unterschieden. Bei der Leistungsgrenze Klein ist lediglich die Installation der Ladestation(en) erforderlich. Die Leistungsgrenze Mittel enthält zusätzlich dazu die Leitungsverlegung von Verteilung zu den Ladestationen und die Leitungssicherungen für Zuleitungen der Ladestationen. Mit der Leistungsgrenze Groß ist zusätzlich die Installation des Zählers vorgesehen. Falls keine elektrotechnischen Vorrichtungen vorhanden sind, beinhaltet die Leistungsgrenze Gesamt alle notwendigen Installationsarbeiten für die Errichtung der Ladeinfrastruktur, samt Netzanschluss und Hauptverteiler.

  • Die GETEC mobility solutions GmbH ist grundsätzlich Hardware offen. Für eine marktpreisorientierte Kalkulation sind dem Kalkulator die Preise der Firma Alfen zugrunde gelegt worden. Es handelt sich dabei um eichrechtskonforme Ladehardware mit Stecker oder Steckdosen vom Typ 2 nach IEC 62196.
  • Die einfachen Wallboxen verfügen standardmäßig über eine Ladeleistung von 11 kW die optional auf 22 kW erhöht werden kann. Für den öffentlichen Bereich sind laut Ladesäulenverordnung Steckdosen vorzusehen. Für den nicht öffentlichen Bereich besteht die Option einer Ladehardware mit 5 oder 8 Meter langen angeschlagenem Kabel.
  • Die Doppelwallbox ist nur mit Steckdosen erhältlich und besitzt standardmäßig eine Ladeleistung von 22 kW. Sie enthält jegliche Funktionalität der einfachen Wallbox für beide Ladepunkte.
  • Die Ladesäule gleicht funktionell der Doppelwallbox, ist jedoch ohne zusätzliche Mittel auf einem Betonboden oder Fundament montierbar. Ladesäulen empfehlen sich vor allem für einen repräsentativen Einsatz im Außenbereich. Sie sind gut sichtbar, robust und individuell zu Marketingzwecken folierbar.
  • Die Authentifizierung an der Ladestation kann per App, RFID-Karte oder RFID-Dongle erfolgen. Für registrierte G|Charge Kunden steht die G|Charge App und Ladekarte zur Verfügung. Soll die Station auch öffentlich genutzt werden, können sich Kunden von Drittanbietern über die Zugangsmedien Ihres Anbieters an der Station anmelden. Als weiterer öffentlicher Zugang besteht die Möglichkeit einer webbasierten Anmeldung und Direktzahlung.

Wir empfehlen ein Lastmanagement ab drei Ladestationen zu verbauen. Es begrenzt die Ladeleistung auf die zur Verfügung stehende Netzleistung und verteilt diese gleichmäßig auf alle Ladestationen. Somit wird allen Nutzern die gleiche Ladeleistung garantiert und gleichzeitig eine mögliche Netzüberlastung verhindert. Es kann zusätzliche Hard- und Software notwendig sein.

  • Statisches Lastmanagement

Ist die maximal zur Verfügung stehende Leistung für die Ladestationen festgelegt und soll nicht variabel sein, ist dies das Lastmanagement der Wahl.

  • Dynamisches Lastmanagement

Verändert sich die zur Verfügung stehende Leistung variabel, kann die aktuelle Leistung am Netzanschluss gemessen werden und die Ladeleistung der Stationen flexibel angepasst werden.

  • Dynamisches Lastmanagement durch Anbindung an Energie-Managementsystem

Besteht bereits ein Energie-Managementsystem für die Anlage kann das dynamische Lastmanagement durch eine Integration in das System realisiert werden.

  • Gerne bieten wir unsere Service-Hotline in verschiedenen Leistungsstufen an:
  • Hotline werktags 9 bis 17 Uhr

Während der üblichen Arbeitszeiten wird ein Support angeboten, der eine Fernüberwachung ermöglicht, bei der Bedienung unterstützt und Fehlfunktionen sowie Schäden an die zuständige Stelle weiterleitet.

  • Hotline 24/7

Der Service der Hotline werktags 8 bis 17 Uhr wird auf ganzjährigen rund um die Uhr Support ausgeweitet.

  • Entstörungsservice

Aufbauend auf die Hotline 24/7 stellen wir Ihnen einen Bereitschaftsservice, der eine schnelle Vor-Ort Entstörung durch qualifiziertes Fachpersonal ermöglicht.

  • Alle Elektrogeräte müssen entsprechend der DGUV V3 gewartet werden. Für Ladestationen muss die Wartung einmal jährlich durchgeführt werden. Gerne planen und führen wir diese für Sie durch.

Zur genaueren Planung ist es erforderlich die durchschnittliche Leitungslänge zwischen den Ladestationen und der Verteilung zu kennen. Diese solle durch eine Elektrofachkraft ausgemessen werden.