Allgemeines
FAQ
Überall findet man Informationen zu Ladeinfrastruktur! Wir sind in diesem Themenbereich „Zuhause“, erwarten dies aber nicht von unseren Partnern. Die Zielsetzung unseres FAQs besteht in der Informationsbereitstellung von den wesentlichen Informationen, die für Sie und uns die Basis der gemeinsamen Zusammenarbeit darstellt und zu einer Synchronisierung der Sprache und bilateralen Kommunikation führen soll.
Ein Betriebsführungsvertrag wird zwischen dem Eigentümer der Station und GETEC geschlossen. Diese regelt die grundsätzlichen Leistungen zur technischen Betriebsführung als CPO, sowie die Konditionen für CPO- und EMP-Leistungen innerhalb einer Immobilie. Eine separate Vereinbarung wird ggf. mit dem Nutzer der Stationen geschlossen. Bei Privatpersonen einzelvertraglich mittels geltender AGBs und bei Nutzer von Firmen über einen zentralen Betriebsführungsvertrag, der die EMP- und Sonderdienstleistungen regelt (z.B. Flottenabrechnung)
Ja, wir bieten auch eine Flottenabrechnung an. Der Detailierungsgrad wird in enger Abstimmung mit Ihnen formuliert und festgelegt.
Zugangsmodell zu Ladestationen verschiedener Betreiber über Roaming Abkommen. Die Kunden eines E-Mobility-Providers (EMP) erhalten Zugang zur Ladeinfrastruktur von verschiedenen Ladestationsbetreibern (CPO) oder Netzwerken ohne dass der Nutzer mehrere/neue Authentifizierungsmedien nutzen muss. Alternative zum Roaming-Modell ist die Möglichkeit zum Ad-hoc Laden. Hier erfolgt der Zugang ohne Registrierung und mit Bezahlmöglichkeit wie zum Beispiel Kreditkarte oder Paypal.
Ja, auf unserer G|Charge Plattform können Sie alle Vorgänge ansehen.
Einzelvertrag zwischen Auftraggeber und GETEC zur Erbringung definierter Leistungen. Zum Beispiel:
1) Errichtung der elektrotechnischen Infrastruktur
2) Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Ladestationen
Wenn gewünscht, können wir ein solches Modell realisieren.
Im Rahmen der zu erbringenden (Bau-)Leistungen ist das Thema Schnittstellenmanagement wichtig. Hierfür ist es von Vorteil bei der Beteiligung von verschiedenen Dienstleistern klare und sinnvolle Leistungsgrenzen zu dokumentieren und zu vereinbaren. GETEC bietet an hier unterstützend tätig zu sein. Wir haben für das Thema Ladeinfrastruktur eine klare Struktur und Dokumentation für die Definition von Leistungsgrenzen.
Regelung über die Bereitstellung und Abnahme von elektrischer Energie, zwischen:
1) dem Betreiber der Ladestationen und dem Netzbetreiber (örtlich unterschiedlich) oder
2) dem Eigentümer der Immobilie (Strom wird beigestellt).
Die Ermittlung des Strompreises wird innerhalb dieser Regelung definiert und im Fall 2) eine Rückvergütungsregelung getroffen.
Stellplatzmietvertrag regelt Rechte, Pflichten, Laufzeit und Konditionen zwischen Eigentümern und Mietern. Ein Nachtrag zum Stellplatzmietvertrag ist Seitens des Eigentümers empfehlenswert, sofern bestimmte Investitionen in E-Mobilität auf den Mieter umgelegt bzw. geregelt werden müssen. Bei Neubau oder Entwicklungsprojekten ist dies von Anfang an sinnvollerweise im Rahmen der Stellplatzmietvertragerstellung zu regeln.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung ist ein dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe von Bauaufträgen samt Vertragsbedingungen. Sie ist für Bauaufträge der öffentlichen Hand in Deutschland verpflichtend, aber aber aber im privaten Sektor vielfach angewandt.
Wiederkehrende Prüfung von Ladeinfrastruktur für Elektrostraßenfahrzeuge und den Teilen der elektrischen Anlagen. Ausgeführt entsprechend DGUV V3 und DIN VDE 0105-100.
Ladepunkt auf privatem Grundstück, welcher allerdings als öffentlich deklariert ist. Beispiel: Supermarkt, Betriebsgelände, Hotel-Garagen, Gewerbeobjekt
Ladeleistung
Ladepunkt zu dem der Zugang oder der Erwerb einer Zutrittsberechtigung jedem potenziell Nutzenden gleichermaßen möglich ist (§ 2 Nr. 5 LSV).
Ladepunkt auf privatem Grundstück und einem klar abgegrenzten Nutzerkreis. Erlaubt keiner unbestimmten Nutzergruppe den Gebrauch.
Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz verpflichtet zum Ausbau von Ladeinfrastruktur an Gebäuden. Es bedeutet, dass Elektromobilität in Zukunft von Anfang an mitbedacht werden. Es gelten hier Vorschriften zu Bestandsgebäuden und Neubauplanung.
Neubau Wohnen: ab 5 Stellplätze alle Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur auszustatten.
Neubau Gewerbe: ab 6 Stellplätze jeder 3. Stellplatz mit Ladeinfrastruktur auzustatten und 1 Ladepunkt zu errichten
Bestand: >10 Stellplätze bei größeren Renovierungen gelten o.g. Richtwerte
Dies gilt für Immobilien mit Bauantrag ab 24.03.2021
Definition Leitungsinfrastruktur: Gesamtheit der Leitungsführung zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden und Stellplätzen über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen.(z.B. Leerrohre / Kabelschutzrohre / Kabelpritschen..)
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
Die NOW GmbH – Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie koordiniert und steuert die Marktvorbereitungsprogramme für Produkte und Anwendungen aus dem Technologiefeld Wasserstoff, Brennstoffzelle und batterieelektrische Antriebe.
Zentraler Ort zur strategischen Weichenstellung im Mobilitätsbereich. Aufbauend auf Dikussionsergebnissen mit Stakeholdern, Experten, Politik werden Handlungsempfehlungen an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ausgesprochen. Arbeitsgruppen:
1. Klimaschutz im Verkehr
2. Alternative Antriebe und Kraftstoffe für nachhaltige Mobilität
3. Digitalisierung für den Mobilitätssektor
4. Sicherung des Mobilitäts- und Produktionsstandortes, Batteriezellproduktion, Rohstoffe und Recycling, Bildung und Qualifizierung
5. Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze, Sektorkopplung
6. Standardisierung, Normung, Zertifizierung und Typgenehmigung
Treibhausgas-Quote soll im Verkehrssektor dazu beitragen, die internationalen und nationalen Klimaziele zu erreichen und dadurch einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich leisten.
Für Dienstwagen/Poolfahrzeuge/Private PkW-Eigentümer können THG-Quoten eingesammelt werden. Hierfür ist der KFZ-Schein und die Halterinformationen einzusammeln.
Für öffentlich zugängliche Ladestationen können zusätzlich THG-Quoten eingesammelt werden. Die Höhe berechnet sich an dem in einem Geschäftsjahr verbrauchten Ladestrom an einem Ladepunkt. Dieser Verbrauch wird mittels Äquivalenz- und anderer Faktoren in Tonnen CO2 umgerechnet. Die Menge an Tonnen CO2-Einsparungen können im Anschluss an ein Geschäftsjahr an Börsen gehandelt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Ladepunkte der BNetzA gemeldet sind. Die Beantragung läuft über das Umweltbundesamt (UBA).
Capital Expenditures sind die Investitionsausgaben unabhängig von den Betriebskosten.
Anwendung GETEC: Elektrotechnische Infrastruktur, Hardware, Installation und Beratung.
Gewerbeertrag, welcher nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Vorraussetzung ist, dass sich das Unternhmen ausschließlich auf den Tätigkeitsbereich der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitz beschränkt. Kürzungsschädlich sind Einnahmen aus der Lieferung von Strom, sobald die Unschädlichkeitsgrenze von 10% bzw. 5% überschritten wird. Sofern diese Grenzen gerissen werden, entfällt für sämtliche Erträge des Unternehmens, das Recht auf Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung.
Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine deutsche Förderbank und eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie besitzt keine Filialen, verfügt nicht über Kundeneinlagen und refinanziert ihr Fördergeschäft fast vollständig über die internationalen Kapitalmärkte. Im Kontext der E-Mobilität legt die KfW für Privatpersonen, als auch Unternehmensformen Förderprogramme für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf.
Operational Expenditures sind Betriebskosten die für das Betreiben einer Anlage anfallen
Anwendung GETEC: Wartung/Störung/Ladestrom/Service/etc.
Total Cost of Ownership – Gesamtkosten einer Investition. Setzt sich aus den Anlageninvestitionen und den Betriebskosten zusammen. Das Ziel einer langfristigen Investion sollte ein guter und optimierter TCO sein und nicht zwangsläufig geringere Anlaufinvestionen und hinten raus sehr sehr hohe Betriebskosten.
Dynamische Lastmanagementsysteme berücksichtigen neben der Ladeinfrastruktur alle weiteren Verbraucher und Erzeuger im Objekt und optimiert die Ladevorgänge dahingehend.
Die elektrotechnische Infrastruktur, beschreibt die alle Komponenten von der NSHV bis zum Stellplatz (Netzanschluss/Leerrohre/Stromschienen/Kabel/Datenleitungen).
Ladeinfrastruktur ist die Gesamtheit der für den Betrieb von Ladestationen notwendige Infrastruktur. Darunter zählt die für die LIS relevante elektrotechnische Infrastruktur, als auch die Ladeeinrichtung (Ladestation).
Das Lastmanagement ermöglicht die aktive Steuerung und Überwachung von Ladevorgängen zum Schutz des Netzanschlusses. Durch die Steuerung kann der Netzanschluss kleiner ausgelegt werden und dadurch hohe Kosten eingespart werden.
Seitens GETEC wird immer ein externen Lastmanagement verbaut.
Gesamtheit aller Leitungsführungen (Leerrohre / Kabelschutzrohre / Bodeninstallationssysteme / Kabelpritschen)
Eine Marktlokation im Kontext der E-Mobilität ist der Ort wo Energie erzeugt oder verbraucht wird. Es handelt sich um die Einspeise- bzw. Entnahmestelle, die als Anknüpfungspunkt für die Belieferung und Bilanzierung dient. Eine seperate Marktlokation bedeutet, dass ein separater Zähler für den Verbrauch von Elektromobilität installiert ist. Dieser ermöglicht die separate Abrechnung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Dieser ist Voraussetzung, um als externer Partner die Betreiberstellung (CPO) zu übernehmen. Ansonsten ist der Eigentümer der Ladeinfrastruktur selber in der Betreiberfunktion und die GETEC als Dienstleister
RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Bei diesem Zählertyp erfasst eine Messeinrichtung pro Messperiode (15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas) den Leistungsmittelwert. Die registrierten Werte werden regelmäßig an den Netzbetreiber übermittelt, der sie wiederum an den Stromanbieter weitergibt. Bei Kunden mit RLM-Zählern werden jeden Monat die tatsächliche Leistung und der sich daraus ergebende Verbrauch errechnet. In Zahlen ausgedrückt ergeben sich in einem Monat also 2.880 Leistungswerte (30 Tage x 24 h/Tag x 4 Leistungswerte/h). Alle Werte über einen Zeitraum von einem Jahr ergeben den so genannten Jahreslastgang. RLM-Zähler werden immer ab einer Leistungsgrenze von 100.000 kWh Verbrauch am Anschlusspunkt installiert.
Die Abkürzung steht für Standard-Last-Profil. Dies orientiert sich am typischen Abnahmeprofil verschiedener Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient dem Lieferanten als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des erwarteten Jahresverbrauchs für das jeweilige Unternehmen. Standard-Lastprofil-Zähler werden nur einmal im Jahr abgelesen, das heißt für Anlagen mit SLP-Zählern erhalten alle Kunden nur einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung auf Basis ihres tatsächlichen Verbrauchs.
Ein statisches Lastmanagement ist notwendig, sobald am Netzanschluss nicht ausreichend Leistung zur Verfügung steht. Es stellt sicher das bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschritten werden. Dadurch wird neben Schäden in der elektrotechnischen Infrastruktur zusätzlich vermieden, dass überproportionale Kosten für Fahrstrom entstehen. Bei einem statischen Lastmanagement wird eine definierte Leistungsgrenze auf alle Ladepunkte verteilt.
Technische Anschlussbedingungen (TAB) sind die technischen Anforderungen der Verteilnetzbetreiber an Netzanschlüsse. Die TAB variieren von Netzbetreiber zu Netzbetreiber und sind individuell für das entsprechende Objekt bzw. Region zu prüfen.
Wechselstromladen (AC= Alternating Current): Die Energie wird innerhalb des Fahrzeugs von Wechsel- in Gleichstrom umgewandelt. Jedes Fahrzeug bietet diesen Ladestandard an. AC-Laden wird umgangssprachlich als „langsames Laden“ beschrieben, da das Fahrzeug i.d.R. nur mit max. 22 kW geladen werden können. Auch Ladeleistungen von 11 kW sind hierbei bereits völlig ausreichend, um das durchschnittliche Mobilitätsverhalten der PkW-Nutzer zu decken.
Ladestandard für Stecker. Für europäische Variante Steckertyp-2 und nordamerikanische Variance Steckertyp 1. Mit einem CCS-Steckersystem, lassen sich DC und AC-Ladeverfahren realisieren.
Gleichstromladen (DC = Direct Current): Die Energie wird außerhalb des Fahrzeugs von Wechsel- in Gleichstrom umgewandelt. Dadurch sind Schnellladungen möglich. Die Höhe des Gleichstromladen ist fahrzeug- und ladestationsabhängig. DC-Laden wird umgangssprachlich als „schnelles Laden“ beschrieben, da das Fahrzeug mit deutlich höherer Leistung geladen werden kann, als es mit AC möglich ist. Die Investitionskosten für einen DC-Lader sind um ein vielfaches höher, als für AC-Lader.
Messgerätevorschrift für die kWh-genaue Abrechnung. Bei geeichten Messgeräten entspricht der geladene Strom der angegeben Abgabemenge den eichrechtlichen Anforderungen. Viele Förderprogramme setzen die Konformität vorraus.
Anwendung GETEC: alle Ladestationen, die Seitens GETEC installiert und betrieben werden sind Eichrechtskonform. Nur in Ausnahmefällen weichen wir von dieser Systemarchitektur ab.
Alle Ladestationen müssen über eine entsprechende Schutzschaltung (Fehlerstrom-Schutzschalter) abgesichert sein. Dieses kann mittels integriertem FI-Schutzschalter erfolgen oder Einzelabsicherung in der Verteilung (NSHV).
Beschreibt eine Ladevorgang mit aktuell max. 400 kW DC. Schnellladetechnologie. Ein HPC-Standort (zum Beispiel Ladehub) besteht aus mehreren Ladesäulen, einem Netztrafo und optimalerweise einem Pufferspeicher. Netztrafo ist i.d.R. an das Mittelspannungsnetz angeschlossen.
Sprachliches Äquivalent zu „Ladestation“. Wir bieten unter der Leistung „Ladeeinrichtung“ die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Ladestationen an.
Der Ladepunkt ist die Schnittstelle zwischen Ladestation und dem zu ladenen Objekt, an der zur selben Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann. Eine Ladestation kann mehrer Ladepunkte enthalten (z.B.Doppellader = 2 Ladepunkte)
Eine Ladesäule ist eine Ladestation, die i.d.R. ohne Standfuß direkt mit einem Festgehäuse auf/an einem entsprechenden Stellplatz platziert ist.
Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Gerät mit einem oder mehreren Ladepunkten. Es handelt sich hierbei i.d.R. um eine Wallbox oder Ladesäule.
Das Backend ist die Betriebsplattform in dem alle Ladepunkte und die Nutzungsdaten verwaltet werden. Das Backend ermöglicht das Monitoring, Fernwartung und Kostenabrechnung.
GETEC bietet im Rahmen des Ladestationsmanagement einen 24/7 Remote-Support an. Hierbei werden Störungen i.d.R. zwischen 30 Minuten und 45 Minuten behoben. Sofern keine Fernentstörung möglich ist, wird ergänzend ein Vor-Orteinsatz durch einen Techniker bereitgestellt.
Die Wartung erfolgt auf Basis technischer Standards und Richtlinien. Dies sind u.a.:
1) DGUV-V3 – Verordnung der Unfallklassen. Regelt die Überprüfung von unter Spannung stehenden ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen. Die muss bei Ladestationen ohne festem Kabel jährlich und mit angeschlagenem Kabel halbjährlich durchgeführt werden.
2) VDE 0105-100 für Gesamtanlage
3) VDE 0100-0701/702 für Ladekabel
Die Betriebsführungskosten in Bezug auf Ladeinfrastruktur können wie folgt aufgegliedert werden:
1) fixe Betriebskosten pro Ladepunkt (Wartung / Instandhaltung / Netzwerkkosten / Servicekosten) – Primär Abrechnung Eigentümer Station
2) Variable Betriebskosten pro verbrauchten Ladestrom (kWh) – Abrechnung Nutzer (siehe Abrechnungs- und Nutzermanagement)
Eine Marktlokation im Kontext der E-Mobilität ist der Ort wo Energie erzeugt oder verbraucht wird. Es handelt sich um die Einspeise- bzw. Entnahmestelle, die als Anknüpfungspunkt für die Belieferung und Bilanzierung dient. Eine seperate Marktlokation bedeutet, dass ein separater Zähler für den Verbrauch von Elektromobilität installiert ist. Dieser ermöglicht die separate Abrechnung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Dieser ist Voraussetzung, um als externer Partner die Betreiberstellung (CPO) zu übernehmen. Ansonsten ist der Eigentümer der Ladeinfrastruktur selber in der Betreiberfunktion und die GETEC als Dienstleister
Grundsätzlich betreiben wir die Ladestationen mit Stromlieferverträgen mit 100% Ökostromanteil.
GETEC bietet an, den Stromvertrag vom entsprechenden Gebäudeanschluss zu übernehmen. Eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber muss dennoch erfolgen.
Ja, grundsätzlich möglich. Die Konfiguration ist für beide Ladepunkte gleich und auch der festgelegte Preis muss der gleiche sein. Die Abrechnug kann dann separat auch zwei verschieden Empfänger erfolgen.
Ja, grundsätzlich möglich. Technisch und wirtschaftlich klärungsbedürftig.
Der Strom der am Ladepunkt in ein Fahrzeug abgegeben wird.
Dieser wird durch den EMP engesetzt und setzt sich aus den Tarifen und Kosten aus dem Stromliefervertrag (Netzanbieter), Zählerkosten, Steuern, Abgaben und Roamingkosten zusammen. Ein Ladestrompreis kann erst für einen Anschluss fixiert werden, wenn die Station installiert ist und ein entsprechender Stromzähler angemeldet und gesetzt wurde.
Eine Marktlokation im Kontext der E-Mobilität ist der Ort wo Energie erzeugt oder verbraucht wird. Es handelt sich um die Einspeise- bzw. Entnahmestelle, die als Anknüpfungspunkt für die Belieferung und Bilanzierung dient. Eine seperate Marktlokation bedeutet, dass ein separater Zähler für den Verbrauch von Elektromobilität installiert ist. Dieser ermöglicht die separate Abrechnung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Dieser ist Voraussetzung, um als externer Partner die Betreiberstellung (CPO) zu übernehmen. Ansonsten ist der Eigentümer der Ladeinfrastruktur selber in der Betreiberfunktion und die GETEC als Dienstleister
Eine Gestattung regelt den Verzicht auf das Durchsetzen von Unterlassungsansprüchen des Rechteinhabers gegenüber dem Begünstigten. Er erlaubt dem Betreiber in einem Objekt seinen Pflichten im Kontext der Betriebsmittelverantwortung nachzukommen.
Hinweis
Das FAQ wird kontinuierlich überarbeitet, hat aber dennoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf Fehlerfreiheit. Es soll zur Schaffung eines besseren Verständnisses in den verschiedenen Themenbereichen führen und GETECs Meinungsbild auf das Thema Ladeinfrastruktur reflektieren. Gerne nehmen wir inhaltliche Hinweise zu Optimierung der Informationsqualität auf und lassen diese nach Revision einfließen.
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